Eingangsvermerk der Behörde:
Hiermit beantrage ich, dem Unternehmen
Antragsteller/Antragstellerin (genaue Bezeichnung des Unternehmens)
Im Unternehmen sollen nachfolgende Fahrzeuge zusätzlich im internationalen Personenverkehr eingesetzt werden:
zusätzliche beglaubigte Kopien seiner Gemeinschaftslizenz Nummer
Antrag auf Ausstellung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1073/ 2009
Eine Kopie der bereits erteilten Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr liegt dem Antrag bei.
Als Anlage ist/ sind beigefügt
1) Der Stichtag der letzten Bescheinigung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
2) Die Auskunft in Steuersachen darf nicht älter als 3 Monate sein.
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
(Rechtsverbindliche Unterschrift)
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 13 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO )) -
ich die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrages sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe. Mit der Einholung weiterer Auskünfte durch die Genehmigungsbehörde aus den einschlägigen Registern erkläre ich mich einverstanden. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel: 03342 4266-0
E-Mail: poststelle@lbv.brandenburg.de
Landesamt für Bauen und Verkehr
z. H. Datenschutzbeauftragter Herr André Böttner
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel: 03342 4266-1500
E-Mail: lbv-dsb@lbv.brandenburg.de
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Genehmigung nach §§ 48, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Gelegenheitsverkehr und Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das LBV Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Aufgaben als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG zu erfüllen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 12 PBefG verarbeitet.
Ihre Daten werden gemäß §§ 14 Abs. 2, 54 c PBefG und i.V.m. Art. 16 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 weitergegeben an:
- Bundesamt für Güterverkehr
- zuständige Gemeinde und Gewerbeaufsicht
- zuständige Industrie- und Handelskammer
- beteiligte Verbände des Verkehrsgewerbes
- fachlich zuständige Gewerkschaft
- zuständige Berufsgenossenschaft
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens notwendige Zeit und längstens für 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit einer etwaig erteilten Genehmigung beim LBV gespeichert. Kann das Verwaltungsverfahren (z.B. durch Nichtbeibringung von Unterlagen) nicht beendet werden, werden Ihre Daten nach 2 Jahren gelöscht; die Frist beginnt mit Antragseingang.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 2, 12 und 13 Abs. 1 a PBefG i.V. m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Das LBV benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag gemäß PBefG bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechts-
widrig verarbeitet werden. Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Branden-
burg, Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow. Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesdatenschutzbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.