Angaben zur/zum Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen), bei der/dem der Schüler/die Schülerin
gemeldet ist
Grundantrag auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz
bei der Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel
Angaben zur Schülerin/zum Schüler
Familienname der Schülerin/des Schülers
Vorname der Schülerin/des Schülers
Straße
Postleitzahl
Wohnort (mit Ortsteil)
Hausnummer
Geburtsdatum
Familienname des Erziehungsberechtigten
Vorname des Erziehungsberechtigten
Straße
Postleitzahl
Wohnort (mit Ortsteil)
Hausnummer
Email
Telefon tagsüber (mit Vorwahl)
Telefon privat
Die angegebenen Erziehungsberechtigten sind:
(Pflegeeltern / Jugendpflegeeinrichtungen bitte Antragsberechtigung nachweisen und Personensorgeberechtigte auf gesondertem Blatt mitteilen)
Besuchte Schulform
  empfohlene Schulform:
Berufsfachschule, durch die die Vollzeitschulpflicht erfüllt wird
0123456789*
Geschlecht
Dieser Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit Bestätigung der Schule einzureichen an:
Kreis Offenbach, Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH, Masayaplatz 1, 63128 Dietzenbach, Tel. 06074 69669-00
Bankverbindung
Name der Bank
Kontoinhaber/in
IBAN
BIC
in Teilzeitform/Blockform
Fachrichtung
Fachrichtung
Nicht ausfüllen - wird von der kvgOF ausgefüllt
Lfd. Nr.
Schulform
Bewilligungsgrund sofort
Zuständige Schule
Schul-Nr.
Die Übernahme der Beförderungskosten wird ab dem
für den Besuch folgender Schule beantragt:
Sonstige Schulen
Jahrgangsstufe
Klasse
im Schuljahr
Besuch dieser Schule seit/ab
Vorher besuchte Schule
ggf. Umzug von
Besuchte Schule
Angaben zur Schule, für die dieser Antrag gestellt ist
Jahrgangsstufe
Klasse
Nur von Berufsschülern auszufüllen
Name des Ausbildungsbetriebs
Telefonnummer
Der Unterricht findet statt
Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können mit einem RMV-Berufsschul-Ausweis verbilligte Einzelfahrkarten zur Berufsschule erworben werden. Entsprechende Vordrucke für den Ausweis erhalten Sie bei Ihrer Fahrkartenverkaufsstelle. Bitte beachten Sie: Es werden nur die vergünstigten Fahrkarten erstattet.
Unterschrift des gesetzl. Vertreters oder des/der volljährigen Schülers/Schülerin
Bestätigung der Schule:
Die Angaben über die persönlichen Daten und über den Schulbesuch treffen zu.
Anspruchsberechtigung geprüft
Datum, Unterschrift
Datum, Unterschrift, Schulstempel
Datum, im Auftrag
Anlagen/Nachweise bitte als gescannte PDF-Datei(en) anfügen:
Straße
Postleitzahl
Ort
Hausnummer
Ausbildungsberuf
Ausbildungsort mit Ortsteil
Hinweis für Schüler der Grundstufe der Berufsschule in Teilzeitform
Es werden grundsätzlich nur Beförderungskosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen. Deren tatsächliche Benutzung ist durch Fahrausweise nachzuweisen, wobei nur die günstigsten Tarife erstattet werden. Private Beförderungsmittel können nur ausnahmsweise bei besonderen Umständen und nach Einzelfallprüfung anerkannt werden. Werden private Verkehrsmittel genutzt, obwohl die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar ist, werden keine Kosten erstattet.
Wichtige Hinweise
1.
Bitte warten Sie zunächst den Bescheid zu ihrem Grundantrag ab, und heben Sie gegebenenfalls Ihre gekauften Fahrscheine auf. Fügen Sie diese aber bitte nicht dem Grundantrag bei.
2.
Wenn Sie Fahrscheine auf Grund des erteilten Bescheids vorab bezahlen müssen, erhalten Sie von uns automatisch einen Erstattungsantrag nach einem Schulhalbjahr.
3.
Für die Erstattungsanträge kleben Sie bitte die Fahrkarten im Original auf ein gesondertes DIN A4 Blatt auf. Die Erstattung kann nur bei Vorlage der entsprechenden Fahrkarten gewährt werden.
4.
Für alle Schüler: Schülerbeförderungskosten werden in der Regel nur bis zur nächstgelegenen zuständigen Schule erstattet. Falls die Aufnahme an der nächstgelegenen Schule abgelehnt wurde, ist die schriftliche Ablehnung dem Antrag beizufügen.
5.
Alle Anträge müssen spätestens bis zum 31.12. des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger eingehen (Ausschlussfrist).
6.
Bei Umzug oder Schulwechsel ist ein neuer Grundantrag zu stellen.
7.
FAHRKARTEN NICHT DIESEM ANTRAG BEILEGEN!

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können. Mir sind folgende Hinweise zur Datenerhebung und –verarbeitung bekannt: Die Bearbeitung dieses Antrages erfolgt unter Inanspruchnahme automatisierter Datenverarbeitung. Soweit Fahrkarten im Schüler- und Auszubildendentarif ausgegeben werden, werden die Daten auch an die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH sowie das beauftragte Unternehmen für die Datenverarbeitung zur Ausstellung der Fahrkarte weitergegeben. Auf Wunsch können Sie ein Merkblatt zum Datenschutz bei Ihrer Schule oder dem Schulträger erhalten.