Antrag auf Erteilung

der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach Paragrafen (§§) 47, 48, 49 und 50 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
Informationen zum Antrag
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

Folgende Unterlagen, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen, sind im Original einzureichen

Polizeiliches Führungszeugnis für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls (ggf.) für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Personen zur direkten Weiterleitung an die Behörde

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die Antragstellerin oder den Antragsteller und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en sowie für die Firma, zur direkten Weiterleitung an die Behörde

Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:

Auskunft aus dem Fahreignungsregister für die Antragstellerin oder den Antragsteller und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Personen

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit

Gewerbeanmeldung (nur in Kopie)

Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en) (siehe auch Punkt 4 des Antrages)

Testierte Eigenkapitalbescheinigung nach Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 PBZugV (deren Stichtag nicht länger als 1 Jahr zurück liegen darf) ggf. mit Zusatzbescheinigung direkt durch einen Steuerberater (Formular auf Homepage verwenden)

Fahrzeugliste (s. Homepage)

Zulassungsbescheinigung (Teil I)

Prüfnachweis gemäß § 41 Absatz 2 oder § 42 Absatz 1 BOKraft

Sind Sie im Handels- bzw. Genossenschaftsregister eingetragen?

Falls ja, bitte aktuellen Handelsregisterauszug beifügen

Nur bei Unternehmen die in das Handels - und Genossenschaftsregister eingetragen sind:

Gesellschafterliste (1 - fach)

Gesellschaftsvertrag (1 - fach)

Geschäftsführeranstellungsvertrag (1 - fach)

Datenschutz
Hinweise

Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von § 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erhoben.

Die zutreffenden Angaben sind von Ihnen auszufüllen oder anzukreuzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die als Anlage zu kennzeichnen sind.

Haben Sie Fragen?

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1434
E-Mail: sven.wolff@alb-donau-kreis.de