Antrag

der Fahrwegbestimmung gemäß § 35a GGVSEB
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen von längerer Dauer (> 1 Monat) oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen. Die o.g. Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen. Das Einlegen von Rechtsmitteln (auch von Dritten) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzungserlaubnis hat aufschiebende Wirkung und führt ggf. zu Verzögerungen beim Baubeginn. Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet und ggf. behördlich eingestellt.

Haben Sie Fragen?

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1434
E-Mail: sven.wolff@alb-donau-kreis.de