Antrag

auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO
vereinfachtes Verfahren - Jahresgenehmigung
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Nach § 45 Abs. 2 VwV-StVO sind Anträge in der Regel zwei Wochen vor der Maßnahme einzureichen. Ansonsten können wir die rechtzeitige Genehmigung nicht gewährleisten.

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1141
E-Mail: baustellen@alb-donau-kreis.de