Bei der Beantragung einer Erlaubnis nach § 29 StVO sind die, auf der Homepage hinterlegten, Formulare "Veranstaltererklärung" und "Versicherungsbestätigung" sowie ein graphischer Streckenplan bzw. Lageplan hochzuladen.
Die Versicherungsbestätigung ist direkt von der Versicherung auszufüllen.
Die Versicherungsbestätigung und Veranstaltererklärung sind nicht vorzulegen, sofern Sie nur eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragen, bei der es keiner Vollsperrung auf einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße bedarf. Zum Beispiel bei Straßenfesten, Weihnachtsmärkten, etc. (stehende Veranstaltungen).
Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag spätestens einen Monat vor Durchführung der Veranstaltung vorliegen muss, um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können.
Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.