Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Informationen zum Antrag

Ich/Wir stelle(n) in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung bereits heute den Träger der Straßenbaulast bzw. die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Verwaltung von Entschädigungsansprüchen Dritter frei für Schäden, welche im Rahmen der Genehmigung entstehen. Ferner übernehme(n) ich/wir für jeden von mir/uns angerichteten Schaden am Straßenkörper und Straßenzubehör der über den Rahmen des durch die übliche Straßenbenutzung entstehenden Schadens hinausgeht, die volle Haftung. Es ist mir/uns bekannt, dass im Falle einer plötzlich notwendig werdenden Totalsperre kein Rechtsanspruch auf Durchführung der beantragten Fahrten entsteht.

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Stadtverwaltung Alzey
3 – Sicherheit und Ordnung
Straßenverkehrsangelegenheiten
Ernst-Ludwig-Straße 42
55232 Alzey