Landratsamt Amberg-Sulzbach
Untere Straßenverkehrsbehörde
Beethovenstr. 7 - 92224 Amberg
Ich/Wir beantrage(n) die Erteilung einer Anordnung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO für die
Verantwortlicher Leiter, Anschrift
gem. § 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung
einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsgrund
Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentllichem Verkehrsgrund
Art und Anlass der Veranstaltung
Ort (Gemeinde), Start und Ziel
Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer
(Streckenbeschreibung/Flächen, auf der der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen wird/Lageplan mit Streckenplan beilegen)
Telefon: 09621/39-452
Telefax: 09621/37605-444
verkehrsbehoerde@amberg-sulzbach.de
1 Nachweis über Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Anschrift der zuständigen Behörde
Bitte entsprechende Dateien hier hochladen
habe ich zur Kenntnis genommen und willige dementsprechend ein.
Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benützenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.
Außerdem erklärt der Veranstalter hiermit, dass er und die Teilnehmer auf alle Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger verzichten, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benützenden Straßen samt Zubehör verursacht sein können. Der Straßenbaulastträger übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Straßen uneingeschränkt benutzt werden können.
Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. § 18 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten.
Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Untere Straßenverkehrsbehörde
Beethovenstr. 7 - 92224 Amberg
gem. § 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung
einer Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsgrund
Telefon: 09621/39-452
Telefax: 09621/37605-444
verkehrsbehoerde@amberg-sulzbach.de
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben wird versichert.
Unterschrift des verantwortlichen Leiters