I. Zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund beantragt
Anschrift der zuständigen Behörde
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO
für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur
Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der
die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.
von km bis km / von Haus-Nr. bis Haus-Nr.
verantwortlicher Bauleiter
II. Ferner wird beantragt
der Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem.§ 45 Abs. 6 StVO
(Verkehrsbeschränkung bzw. Verkehrsverbote)
Grund der
Verkehrsbeschränkung
Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gengenüber dem ruhendem und fließenden Verkehr übernehmen, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.
Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers