Absender
Straße, Nr.
Plz, Ort
1.
Name/ Firma
Name
Geburtsname
Vorname
Geburts-
datum
Geburtsort
Funktion im
Unternehmen
Straße, Nr.
PLZ, Ort
2.
Eingangsvermerk der Behörde:
Hinweise:
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person - Artikel 13 Verordnung (EU) 2016/679 (Daten-
schutzgrundverordnung (DSGVO)) - auf Seite 4 des Antrages unter Punkt 11.
Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt.
Die zutreffenden Angaben sind von Ihnen auszufüllen oder anzukreuzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die als Anlage zu kennzeichnen sind.
Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 u. 49
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
Antragsteller/Antragstellerin (genaue Bezeichnung des Unternehmens)
Telefon:
Telefax:
Straße, Nr.
PLZ Ort
Betriebssitz
E-Mail-Adresse:
Handy:
Angaben über den /die Inhaber/in bzw. Gesellschafter
a)
b)
Privatanschrift
Name
Geburtsname
Vorname
Geburts-
datum
Geburtsort
Funktion im
Unternehmen
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Privatanschrift
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
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3.
Angaben über den/die Verkehrsleiter (gemäß Art. 4 der VO (EG) Nr. 1071/2009)
4.
Angaben über die fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung nach der VO (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) wird nachgewiesen durch
Die entsprechenden Bescheinigungen bzw. Zeugnisse für den Nachweis habe ich beigefügt
5.
Sie sind bereits Inhaber/in einer Genehmigung oder Geschäftsführer(in)/Betriebsführer(in)
(§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 PBefG)
ja, für den
a)
Name
Geburtsname
Vorname
Geburts-
datum
Geburtsort
Funktion im
Unternehmen
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Privatanschrift
b)
Name
Geburtsname
Vorname
Geburts-
datum
Geburtsort
Funktion im
Unternehmen
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Staatsangehörigkeit
Privatanschrift
Staatsangehörigkeit
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Ausstellungsdatum:
Name/n
Anzahl der KfZ
Name/n
Anzahl der KfZ
8.
Folgende Unterlagen, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen, sind einzureichen:
Als Anlage sind beigefügt:
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER), Polizeiliches Führungszeugnis (BZR) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) für den/die Antragsteller/in und ggf. für den/die Verkehrsleiter sowie für die Firma, zur direkten Weiterleitung an die Behörde
Alternativ können diese Unterlagen auch durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) beim Bundesamt für Justiz und Kraftfahrt-Bundesamt eingeholt werden. Hierzu geben Sie bitte Ihre Zustimmungserklärung ab: Der Einholung von BZR, GZR und FAER durch das Landesamt für Bauen und Verkehr wird zugestimmt.
Mit dem Gebührenbescheid zur Antragstellung werden jeweils 3,30 Euro pro Auskunft aus dem FAER durch das LBV vom Antragsteller erhoben und gesondert ausgewiesen.
Bescheinigung in Steuersachen (vom zuständigen Finanzamt)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:
Gewerbeanmeldung (nur in Kopie) (bei Erstantrag oder bei Änderung)
Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters (siehe auch Punkt 4 des Antrages)
geprüfte Jahresabschlüsse nach Artikel 7 Verordnung (EG) 1071/ 2009
Fahrzeugliste (s. Anlage)
Zulassungsbescheinigung (Teil I) für die Kraftomnibusse
Nachweis über die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Prüfbücher) gemäß § 41 Abs. 2 bzw. § 42 Abs. 1 BOKraft
Bei Unternehmen, die nicht in das Handels - oder Genossenschaftsregister eingetragen sind:
Kopie Gesellschaftsvertrag (z. B. GbR- Vertrag)
Sonstige Bemerkungen:
9.
Wird eine EU Gemeinschaftslizenz nach der VO (EG) Nr. 1073/ 2009 beantragt?
10.
Falls ja, bitte Anzahl der beglaubigten Kopien angeben:
abweichend kann auch eine testierte Eigenkapitalbescheinigung nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 PBZugV (deren Stichtag nicht länger als 1 Jahr zurück liegen darf) ggf. mit Zusatzbescheinigung eingereicht werden
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6.
Die
der Genehmigung wird beantragt.
7.
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung soll betragen:
Beantragte Laufzeit vom:
bis:
Anzahl der beantragten Auszüge:
Arbeitsvertrag für internen Verkehrsleiter (Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009) oder Geschäftsbesorgungsvertrag für externen Verkehrsleiter (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009)
Vorlage entfällt, wenn Verkehrsleiter zugleich Inhaber, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist
Für den/die Antragsteller/vertretungsberechtigten Personen und für den/die Verkehrsleiter:
weitere Datei - Anlagen
(Ort und Datum)
,
(Rechtsverbindliche Unterschrift)
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E-Mail - Bemerkungen für das Amt
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 13 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO )) -
ich die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrages sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe. Mit der Einholung weiterer Auskünfte durch die Genehmigungsbehörde aus den einschlägigen Registern erkläre ich mich einverstanden. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich versichere, dass
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel: 03342 4266-0
E-Mail: poststelle@lbv.brandenburg.de
Landesamt für Bauen und Verkehr
z. H. Datenschutzbeauftragter Herr André Böttner
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel: 03342 4266-1500
E-Mail: lbv-dsb@lbv.brandenburg.de
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens notwendige Zeit und längstens für 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit einer etwaig erteilten Genehmigung beim LBV gespeichert. Kann das Verwaltungsverfahren (z.B. durch Nichtbeibringung von Unterlagen) nicht beendet werden, werden Ihre Daten nach 2 Jahren gelöscht; die Frist beginnt mit Antragseingang.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Beschwerderecht:
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Genehmigung nach §§ 48, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Gelegenheitsverkehr und Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das LBV Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 2, 12 und 13 Abs. 1 a PBefG i.V. m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Das LBV benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag gemäß PBefG bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Aufgaben als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG zu erfüllen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 12 PBefG verarbeitet.
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechts-
widrig verarbeitet werden. Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Branden-
burg, Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow. Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesdatenschutzbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.
Ihre Daten werden gemäß §§ 14 Abs. 2, 54 c PBefG und i.V.m. Art. 16 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 weitergegeben an:     
-            Bundesamt für Güterverkehr
-            zuständige Gemeinde und Gewerbeaufsicht
-            zuständige Industrie- und Handelskammer
-            beteiligte Verbände des Verkehrsgewerbes
-            fachlich zuständige Gewerkschaft
-            zuständige Berufsgenossenschaft
-            Bundesamt für Justiz
11.
weitere Datei - Anlagen