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Die Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 u. 49 PBefG wird per unverschlüsselter Mail verschickt. Mit dem Abschicken des Online-Formulars wird die Einwilligung erteilt, dass die Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 u. 49 PBefG an die angegebene Mail-Adresse erfolgen kann. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Eingangsvermerk der Behörde
Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von § 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erhoben.
Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt.
Die zutreffenden Angaben sind von Ihnen auszufüllen oder anzukreuzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die als Anlage zu kennzeichnen sind.
Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 und 49
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
Antragsteller/Antragstellerin (genaue Bezeichnung des Unternehmens)
Angaben über den /die Inhaber/in bzw. Gesellschafter