Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag

auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO
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Hinweise

Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

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Landratsamt Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon: 07441-920 1701 Herr Frey, 07441-920 1703 Frau Kasikci oder 07441-920 1704 Frau Schmieder
E-Mail: strassenverkehr@kreis-fds.de