Antrag
auf Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz
Informationen zum Antrag
Hinweise zum Datenschutz
Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet, Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Logistik und Mobilität zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 3 VUDat-DV in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter
www.verkehrsunternehmensdatei.de
einsehbar sind.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Absatz 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.
Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Absatz 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Absatz 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
1. für das antragstellende Unternehmen:
a) den Nachweis der Vertretungsberechtigung,
b) das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen Vertreter),
c) die Unterlagen nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Eigenkapiatl-/ggf. Zusatzbescheinigung),
d) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde (bzgl. Steuern/ sonstige Abgaben), der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen.
2. für den Verkehrsleiter:
a) das Führungszeugnis,
b) die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
c) den Nachweis der fachlichen Eignung nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009,
d) für den Verkehrsleiter im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1071/2009 der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a bis c der VO (EG) Nr. 1071/2009,
e) für den Verkehrsleiter im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1071/2009 der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a bis d der VO (EG) Nr. 1071/2009.
Erläuterungen zur Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.
Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung sowie die Datenschutzinformation unter
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Antrag auf Erteilung einer
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG)
Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)
für den grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
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1. Antragstellendes Unternehmen
Name*
weitere Angaben zum Unternehmen
zusätzliche Angaben zum Unternehmen
Rechtsform
Einzelunternehmen (natürliche Personen)
offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
OHG/KG (z.B. GmbH & Co KG) (keine der pers. haftenden Gesellschafter sind nat. Personen (z. B. GmbH))
Europäisch wirtsch. Interessenvereinigung
Eingetragener Kaufmann / Eingetragene Kauffrau
Aktiengesellschaften (AG)
Kommanditgesellschaften auf Aktien (KG a.A.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch Unternehmergesellschaft
Europäische Gesellschaft (SE)
eingetragene Genossenschaften
Europäische Genossenschaft (SCE)
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Rechtsformen nach ausländischem Recht
Versicherungsvereine (VV a.G.)
eingetragene Vereine (e.V.)
wirtschaftlich Vereine
sonstige juristische Personen des privaten Rechts
nicht eingetragene Vereine
sonstige nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Betriebe gewerblicher Art von jur. Personen des öffentlichen Rechts
Gebietskörperschaften
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
falls im Handelsregister eingetragen
Registergericht
Register-Nr.
1.1 Ort der Niederlassung
Straße*
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne (soweit abweichend von Nr. 1.1)
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Telefon
E-Mail
1.3 Weitere Niederlassungen
Sind für das Unternehmen Niederlassungen errichtet?
nein
ja, bitte geben Sie alle Niederlassungen in einer ergänzenden Anlage an
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2 Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft (geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)
A.
Anrede*
Frau
Herr
Familienname*
abweichender Geburtsname
Vorname*
Doktorgrad
Straße*
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Geburtsort*
Stellung im Unternehmen*
Staatsangehörigkeit*
Deutschland
Russ. Förderation
Polen
Tschechien
Slowakei
Türkei
Geburtsdatum*
Geburtsstaat*
Deutschland
Russ. Förderation
Polen
Tschechien
Slowakei
Türkei
Belarus (Weißrussland)
Bulgarien
Estland
Georgien
Litauen
Rumanien
Serbien
Ukraine
B.
Anrede
Frau
Herr
Familienname
abweichender Geburtsname
Vorname
Doktorgrad
Straße
Haus-Nr.
PLZ
Ort
Geburtsort
Stellung im Unternehmen
Staatsangehörigkeit
Deutschland
Russ. Förderation
Polen
Tschechien
Slowakei
Türkei
Geburtsdatum
Geburtsstaat
Deutschland
Russ. Förderation
Polen
Tschechien
Slowakei
Türkei
Belarus (Weißrussland)
Bulgarien
Estland
Georgien
Litauen
Rumanien
Serbien
Ukraine
Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben, ggf. in einer ergänzenden Anlage.
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2 Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter
(diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn die Person bereits als Unternehmer unter Nummer 2.1 genannt ist).
Anrede*
Frau
Herr
Familienname*
abweichender Geburtsname
Vorname*
Doktorgrad
Straße*
Haus-Nr.*
PLZ*
Ort*
Geburtsort*
Stellung im Unternehmen
Staatsangehörigkeit*
Deutschland
Russ. Förderation
Polen
Tschechien
Slowakei
Türkei
Geburtsdatum*
Geburtsstaat*
Deutschland
Russ. Förderation
Polen
Tschechien
Slowakei
Türkei
Belarus (Weißrussland)
Bulgarien
Estland
Georgien
Litauen
Rumanien
Serbien
Ukraine
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eignung
Tätigkeit als Verkehrsleiter in anderen Unternehmen
ja
nein
Status des Verkehrsleiters
(nach Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009) intern
(nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009) extern
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3. Anzahl der Fahrzeuge
Anzahl der Fahrzeuge unter 3,5 t
Anzahl der Fahrzeuge über 3,5 t
4. Anzahl Ausfertigungen der Erlaubnis / beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz
Anzahl der benötigten Ausfertigungen der Erlaubnis / beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz entschprechend der Anzahl der eingesetzten Kraftfahrzeuge
Anzahl Ausfertigungen der Erlaubnis
Anzahl beglaubigter Kopien Gemeinschaftslizenz über 3,5 t
Anzahl beglaubigter Kopien Gemeinschaftslizenz über 2,5 t bis einschließlich 3,5 t
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5. Bereits erteilte Genehmigungen
5.1 das antragstellende Unternehmen ist bereits Inhaber einer
Erlaubnis
Anzahl bereits erteilter Ausfertigungen
Lizenznummer
Gemeinschaftslizenz
Anzahl bereits beglaubigter Kopien
Datum der Eintragung
Erteilungsbehörde
vom (Datum)
bis (Datum)
5.2 Verfügen Sie bereits über eine Gemeinschaftslizenz in einem anderen Mitgliedstaat oder haben Sie eine solche beantragt?
ja bitte geben Sie die Anzahl der beglaubigten Kopien und die Anschrift der Erteilungsbehörde an, ggf. in einer ergänzenden Anlage.
Anzahl beglaubigte Kopien der Gemeinschaftslizenz
Anschrift Erteilungsbehörde
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6. Bestätigung und Hinweise zum Datenschutz
Durch den/die Antragsteller wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind sowie die in Kopie beigefügten Unterlagen mit dem jeweiligen Original übereinstimmen. Hiermit wird versichert, dass die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, rechtsverbindlich für das antragstellende Unternehmen handelt.
7. Anlagen und Bemerkungen
Bitte laden Sie entsprechende Dokumente nachfolgend hoch. und beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Bemerkungen
Ort
Antragsdatum
Antragsbestätigung durch Namensangabe des Antragstellers
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Zusammenfassung
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Landratsamt Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Telefon: 07441-920 1701 Herr Frey oder 07441-920 1704 Frau Schmieder
E-Mail: strassenverkehr@kreis-fds.de
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