Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)

Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen.

Die o.g. Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen.

Haben Sie Fragen?
Landratsamt Gotha
Straßenverkehrsbehörde/ Straßenverkehrsamt
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Tel.: 03621-214555
E-Mail: stva@kreis-gth.de