Antrag
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
des § 1 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung (in der derzeit gültigen Fassung)
Informationen zum Antrag
Beilagen und Begründung der Dringlichkeit des Transportes:
a) Fracht- und Belegpapiere
b) Falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort
zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung.
c) für grenzüberschreitenden Verkehr den Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzstelle für Ladungen
auf Lastkraftwagen.
d) Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung. Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren
Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine
entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Grundsätze:
Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken.
Es können zum Beispiel folgende Maßstäbe maßgebend sein:
a) Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
b) termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
c) Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen,
d) Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränken.
e) Beförderung von Turnierpferden, für die auf dem Turnierplatz keine geeigneten Stallungen vorhanden sind,
f) Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
g) Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Abflugplätzen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Absatz 3 StVO. Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist. Die Erteilung von Ausnahmen mit Gültigkeit für das ganze Bundesgebiet ist unzulässig. Schnittblumen können nur als Beiladung befördert werden.
Mindestmotorleistung
Ausnahmegenehmigungen dürfen nur für Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 6 PS je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängerlast erreichen.
Grenzüberschreitender Verkehr
Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lkw-Ladungen besetzt sind.
Nur für Dauergenehmigungen!
Außerdem ist ein Nachweis der Dringlichkeit vorzulegen (Beispiel: durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).
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über (genauer Beförderungsweg)*
für die Zeit vom (Anfangsdatum)*
zeitlicher Beginn
für die Zeit bis (Enddatum)*
zeitliches Ende
für die Ferienreisezeit vom (Anfangsdatum)*
für die Ferienreisezeit bis (Enddatum)*
Beginn der Leerfahrt (Startort)
ausführliche Begründung des Antrages
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Anlagen und Bemerkungen
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.
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Verkehrszeichenplan
Verkehrszeichenplan
Regelplan
Regelplan
weitere Anlagen
Name Anlage 3
Anlage 3
weitere Anlagen
Name Anlage 4
Anlage 4
weitere Anlagen
Name Anlage 5
Anlage 5
weitere Anlagen
Name Anlage 6
Anlage 6
weitere Anlagen
Name Anlage 7
Anlage 7
weitere Anlagen
Name Anlage 8
Anlage 8
Bemerkungen für das Amt
Ort
Antragsdatum
Rechtsverbindliche Unterschrift
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