Antrag auf Prüfung der persönlichen Zulässigkeit
Vorname
Abmeldung zum
Familienname
abweichender
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Nr.
Plz, Ort
Mitteilung nach §§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 2 Satz 1 GüKGrKabotageV i.V.m. §

10 Abs. 5 GBZugV über
und/ oder*
Name bzw. Firma
Rechtsform
Antragstellendes Unternehmen
Straße, Nr.
Plz, Ort
Bisheriger gesetzlicher Vertreter
Anmeldung zum
Neuer gesetzlicher Vertreter
Anrede
Doktorgrad
Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
Vorname
Abmeldung zum
Bisheriger Verkehrsleiter
Familienname
abweichender
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Nr.
Plz, Ort
Anmeldung zum
Neuer gesetzlicher Verkehrsleiter
Anrede
Doktorgrad
Geburtsstaat
Staatsangehörigkeit
* Bitte Auswahl treffen
E-Mail
Familienname
Vorname
Familienname
Vorname
Erforderliche Unterlagen zu Ihrem Antrag
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eingnung
Datum
Status VL
VL in weiteren Unternehmen
(nach Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009)
(nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1071/2009)
ja
nein
(Ort und Datum)
,
(Rechtsverbindliche Unterschrift)
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
460 Zeichen
Sonstige Datei - Anlagen
- Führungszeugnis
 und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
 vom neuen gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter

 Erläuterungen zur Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

 Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.
 Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.

 Diese Unterlagen können Sie zu Ihrer Antragstellung selbst einreichen.

 Alternativ können diese Unterlagen auch durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV beim Bundesamt für Justiz eingeholt werden.
 Hierzu geben Sie bitte Ihre Zustimmungserklärung ab, indem Sie die entsprechende Auswahl treffen.
 Mit dem Gebührenbescheid zur Antragstellung werden jeweils 13,00 Euro pro FZ/GZR durch das LBV vom antragstellenden
 Unternehmen erhoben.

 Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch das Landesamt für
 Bauen und Verkehr wird zugestimmt. Die vorgenannten Erläuterungen wurden zur Kenntnis genommen.

- Kenntnisnahme der Hinweise zum Datenschutz
  vom neuen gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter

 In Umsetzung des § 15 GüKG i.V.m. der Verkehrsunternehmensdatei Durchführungsverordnung - VUDat-DV sowie des seit 04.12.2011
 geltenden Gemeinschaftsrechts (VO (EG) Nr. 1071/2009) führt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Verkehrsunternehmensdatei
 über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Das LBV ist verpflichtet, die entsprechenden
 Angaben dem BAG zu übermitteln. Diese Hinweise zum Datenschutz wurden durch den gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter
 zur Kenntnis genommen.

- Nachweis der fachlichen Eignung nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
  vom neuen Verkehrsleiter

- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a bis c oder Abs. 2 Buchst. a bis d der Verordnung
  (EG) Nr. 1071/2009
  vom neuen Verkehrsleiter

  Durch den/die Antragsteller wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind sowie die in Kopie
 beigefügten Unterlagen mit dem jeweiligen Original übereinstimmen.

 Hiermit wird versichert, dass die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, rechtsverbindlich für das antrag-
 stellende Unternehmen handelt.