Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gengenüber dem ruhendem und fließenden Verkehr übernehmen, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.