Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht

für Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefG
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Mir/Uns ist bekannt, dass grundsätzlich folgendes gilt:
- Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde vor der geplanten Einstellung des Taxenfahrdienstes Kenntnis vom Sachverhalt erhält (z.B. bei Urlaub).
- Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Betrieb weiterzuführen (Ausnahme: Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, z.B. Krankheit, Totalschaden)
- Eine rückwirkende Befreiung von der Betriebspflicht ist nicht möglich (Ausnahme: Der Entbindungsantrag wird unverzüglich nach Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses gestellt).

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de