- Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde vor der geplanten Einstellung des Taxenfahrdienstes Kenntnis vom Sachverhalt erhält (z.B. bei Urlaub).
- Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Betrieb weiterzuführen (Ausnahme: Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, z.B. Krankheit, Totalschaden)
- Eine rückwirkende Befreiung von der Betriebspflicht ist nicht möglich (Ausnahme: Der Entbindungsantrag wird unverzüglich nach Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses gestellt).