Antrag auf Erteilung

der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von § 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erhoben.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

Die beizufügenen Anlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein und sind Orginal einzureichen.

Als Anlage sind beizufügen:

a) Polizeiliches Führungszeugnis für den/die Antragsteller/in und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en zur direkten Weiterleitung an die Behörde

b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den/die Antragsteller/in und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en sowie für die Firma, zur direkten Weiterleitung an die Behörde

c) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für den/die Antragsteller/in und ggf. für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en

d) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

e) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung

f) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung

g) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit

Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:

a) Gewerbeanmeldung

b) Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en) (siehe auch Punkt 4 des Antrages)

c) Testierte Eigenkapitalbescheinigung nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 PBZugV (deren Stichtag nicht länger als 1 Jahr zurück liegen darf) ggf. mit Zusatzbescheinigung direkt durch einen Steuerberater

d) Fahrzeugliste (https://formular-server.de/ALVA/findform?shortname=3_fahrzeugliste_dyn&formtecid=3&areashortname=OHZ)

e) Zulassungsbescheinigung (Teil I) für die Kraftomnibusse und PKW

f) Prüfbücher und/oder Nachweis der Hauptuntersuchung gemäß § 41 Abs. 2 bzw. § 42 Abs. 1 BOKraft

Nur bei Unternehmen die in das Handels- u. Genossenschaftsregister eingetragen sind:

a) Gesellschafterliste

b) Gesellschaftsvertrag

c) Geschäftsführeranstellungsvertrag

Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt.

Die zutreffenden Angaben sind von Ihnen auszufüllen oder anzukreuzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die als Anlage zu kennzeichnen sind.

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Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de