Des Weiteren möchten wir Sie im Rahmen des Artikels 13 Abs. 2 DSGVO auf Ihre Rechte hinweisen, um eine faire und transparente Verarbeitung Ihrer zuvor angegebenen personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft (Artikel 15 DSGVO) der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, setzen Sie sich mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Oschersleben (Bode) in Verbindung. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Dies ist der Landesbauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. +49 391 81803-0,
E-Mail:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Oschersleben (Bode), Der Bürgermeister, Fachbereich Bauen und Umwelt - Tiefbau, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), Telefon: +49 3949 912-150,
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte im Rahmen der DSGVO gemäß Artikel 13 Abs. 1 und der Ihnen zustehenden Datenschutzrechte gemäß Artikel 13 Abs. 2.
1. Datenschutzhinweis/-erklärung
im Zusammenhang mit der Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Formulars Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Oschersleben (Bode) ist Frau Christiane Klare, Peseckendorfer Weg 3, 39387 Oschersleben (Bode), Telefon: +49 3949 912-220, E-Mail:
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Erhebung der personenbezogenen Daten im Formular Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO erfolgt zum Zweck der Bearbeitung des Antrages und zur Überprüfung der Umsetzung der angeordneten verkehrsregelnden Maßnahmen. Rechtsgrundlage hierfür ist der Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt) in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
In den Verarbeitungsprozess Ihrer personenbezogenen Daten sind innerhalb der Verwaltung der Stadt Oschersleben (Bode) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen und Umwelt, Sachgebiet Tiefbau, sowie des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit, Sachgebiet Öffentliche Ordnung, eingebunden.
Außerhalb der Verwaltung sind folgende Empfänger in den Verarbeitungsprozess einbezogen:
- Verkehrsbehörde,
- Ascherslebener Computer GmbH, Heinrichstraße 6a, 06449 Aschersleben, als externer Dienstleister der
Formular-Software ALVA, in dem für den Antrag erforderliche personenbezogenen Daten erfasst werden.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die im Formular Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO erfassten Daten werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
Vollzug der Straßenverkehrsordnung
auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
Ich / Wir beantrage(n)
gemäß beigefügtem Regelplan Nr.
den Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung nachstehender näher bezeichneten Maßnahme mit
Sperrung für Fahrzeuge über
- bis zur Beendigung der Bauarbeiten -
Vorgeschlagene
Umleitungsstrecke
Sondernutzung
Gestattungsvertrag/
Nutzungsvertrag
Sondernutzungs-
erlaubnis des Trägers
der Straßenbaulast
Sondernutzungserlaubnis-Nr.
Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt. Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.
Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers
Anschrift der zuständigen Behörde
von km bis km / von Haus-Nr. bis Haus-Nr.
Bitte nennen Sie den für die unten beantragte Maßnahme verantwortlichen Bauleiter
eine Erlaubnis zur Sondernutzung zu erwirken.