- Führungszeugnis
und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
vom neuen gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter
Erläuterungen zur Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.
Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Diese Unterlagen können Sie zu Ihrer Antragstellung selbst einreichen.
- Kenntnisnahme der Hinweise zum Datenschutz
vom neuen gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter
In Umsetzung des § 15 GüKG i.V.m. der Verkehrsunternehmensdatei Durchführungsverordnung - VUDat-DV sowie des seit 04.12.2011
geltenden Gemeinschaftsrechts (VO (EG) Nr. 1071/2009) führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Verkehrs-
unternehmensdatei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Die Genehmigungsbehörde
ist verpflichtet, die entsprechenden Angaben dem BALM zu übermitteln. Diese Hinweise zum Datenschutz wurden durch
den gesetzlichen Vertreter und/oder Verkehrsleiter zur Kenntnis genommen.
- Nachweis der fachlichen Eignung nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
vom neuen Verkehrsleiter
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a bis c oder Abs. 2 Buchst. a bis d der Verordnung
(EG) Nr. 1071/2009
vom neuen Verkehrsleiter
Durch den/die Antragsteller wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind sowie die in Kopie
beigefügten Unterlagen mit dem jeweiligen Original übereinstimmen.
Hiermit wird versichert, dass die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, rechtsverbindlich für das antrag-
stellende Unternehmen handelt.