Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag

auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Der Antrag ist rechtzeitig mind. zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Dem schriftlichen Antrag ist ein Lageplan, Regelplan ggf. Umleitungsplan und Verkehrszeichenplan hinzuzufügen. Eine termingerechte Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Antrag mindestens zwei Wochen vor Baubeginn vorliegt.

Kurzfistige Anträge können nur bei Störungen oder Notmaßnahmen früher bearbeitet werden.

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Landratsamt Ravensburg
Straßenamt
SG Zentrale Dienste
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
E-Mail: strassenverkehr@rv.de