Antrag auf Erteilung

der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) / EU-Verordnung
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Datenschutz
Hinweise

Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von § 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erhoben.

Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt.

Die zutreffenden Angaben sind von Ihnen auszufüllen oder anzukreuzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die als Anlage zu kennzeichnen sind.

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