1. Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises der Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung-EU.
2. Original oder amtlich beglaubigte Kopie vom Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und der Aufenthaltstitel.
3. Kopie der Fahrerlaubnis und des Sozialversicherungsausweises.
Hiermit wird bestätigt, dass der Fahrer gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften und gemäß den Tarifverträgen für die Beschäftigung und Berufsausbildung von Fahrern beschäftigt wird, um Beförderungen im Güterkraftverkehr durchzuführen.