Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag

auf Erlaubnis zum Aufbruch öffentlicher Verkehrsflächen und Weiterleitung an den Oberbürgermeister der Stadt Rüsselsheim als örtliche Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde, Ludwig-Dörfler-Allee 4, 65428 Rüsselsheim am Main zwecks Antrag auf eine verkehrsrechtlichen Anordnung

Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Mit dem jeweiligen Antrag sind einzureichen:

  • ein Lageplan/Luftbild mit der örtlichen Lage der beantragten Sondernutzung/des beantragten Aufbruchs
  • ein Beschilderungsplan für die Verkehrsabsicherung
  • falls erforderlich, zum Beispiel bei Vollsperrungen, ein Beschilderungsplan für die Umleitung


Achtung: Nicht vollständig eingereichte Anträge werden wieder zurückgesendet!

Fristen

  • es gilt ab Antragstellung eine Mindestbearbeitungszeit von 14 Kalendertagen
  • Baubeginnsanzeigen sind mindestens 3 Tage vor dem geplanten Baubeginn einzureichen
  • Fertigstellungsanzeigen sind unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme einzureichen


Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren der Stadt Rüsselsheim am Main:

bis 20 m² genutzte Fläche, pauschal: 40,00 Euro wöchentlich
bis 80 m² genutzte Fläche, pauschal: 80,00 Euro wöchentlich
mehr als 80 m² genutzte Fläche, pauschal: 160,00 Euro wöchentlich
Baustellenzufahrten, pauschal: 50,00 Euro für die Dauer der Baumaßnahme

Verwaltungsgebühren

Weitere Gebühren für eine Aufbruchgenehmigung:

Muss im Rahmen der/einer Baumaßnahme die öffentliche Straße oder der öffentliche Gehweg aufgebrochen werden, fallen gemäß Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen folgende Gebühren zusätzlich an.

Aufbruchgenehmigung mit einem Abnahmetermin, einmalig: 25,00 Euro

Jeder weitere Abnahmetermin und evtl. erforderliche Ortstermin
nach Zeitaufwand mit 16,00 € je 15 Minuten Arbeitszeit, maximal

Gebühren für eine verkehrsrechtliche Anordnung

Genehmigungen für eine Sondernutzung und/oder einen Aufbruch bedürfen stets auch einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Verwaltungsgebühr für eine Anordnung richtet sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand (zum Beispiel Anordnung ohne oder mit erforderlichen Ortsterminen).

Die Gebühr für eine verkehrsrechtliche Anordnung beträgt zwischen: 10,20 Euro bis 767,00 Euro

Hinweise

Je nach Art und Umfang der Sondernutzung ist gemäß Paragraph 14 der Satzung über Sondernutzungen eine Sicherheitsleistung (Kaution) zu hinterlegen.
Die Höhe der Sicherheitsleistung wird nach den Umständen des Einzelfalls bemessen.

Die Antragstellung hat nur über Fachfirmen zu erfolgen.

Antragstellungen von Privatpersonen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

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