Antrag auf Erteilung einer (gewerblichen) Sondernutzungserlaubnis

Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Mit dem jeweiligen Antrag sind einzureichen:

· Eine Skizze mit Maßangaben der beantragten Sondernutzung

· Falls vorhanden Bilder

Bei Veranstaltungen:

· Jegliche Informationen zur Veranstaltung, wie z.B. erwartete Anzahl der Gäste; wird ein Verkauf stattfinden; Grund der Veranstaltung; Verantwortliche/r;

Achtung: Nicht vollständig eingereichte Anträge werden wieder zurückgesendet!

Fristen

· es gilt ab Antragstellung eine Mindestbearbeitungszeit von 14 Kalendertagen bei Sondernutzung und bei Veranstaltungen von 20 Kalendertagen

· Kurzfristige Veranstaltungen sind mindestens 3 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren der Stadt Rüsselsheim am Main:

Verkaufsauslagen je qm, jährlich 20,00 € (Mindestgebühr 20,00€)

Aufstellen von Tischen und Stühlen je qm, jährlich 15,00€ (Mindestgebühr 15,00€)

Werbeaufsteller jährlich 40,00€ (Mindestgebühr 40,00€)

Gebühren für eine Veranstaltung:

Je nach Umfang der Planung und Ausrichtung, sowie die Dauer der Veranstaltung wird eine Sondernutzungsgebühr fällig

Haben Sie Fragen?

Tiefbauamt
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
E-Mail: sondernutzung@ruesselsheim.de