Antrag
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe nach § 46 StVO
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach § 46 StVO
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste, Ärzte, Behörden nach § 46 StVO
Informationen zum Antrag
Antragsart
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ...
Gewerbebetriebe nach § 46 StVO
Handwerksbetrieb nach § 46 StVO
Soziale Dienste, Ärzte, Behörden nach § 46 StVO
Vorraussetzungen
1. Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende in FGZ oder Bewohnerparkbereich.
2. Es dürfen in einem Gewerbeparkausweis maximal 2 Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Gewerbeparkausweis nur im Original in einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Gewerbeparkausweis erforderlich.
3. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken/ Halten von Fahrzeugen und gilt nur werktäglich von 6:00-20:00 Uhr.
Erklärung
Ich stelle die Genehmigungsbehörde von allen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ergeben könnten.
Kosten
Die Kosten je Genehmigung:
1 Jahr:
- Be- und Entladen FGZ = 250€,
- Bewohnerparkbereich = 450€,
- Anwohner FGZ Be- und Entladen = 50€,
1 Tag = 15 € (z.B. Umzug)
Es können maximal 2 Fahrzeuge je Genehmigung bewilligt werden.
Anlagen
- Kopie Handwerks- bzw. Gewerbekarte
- Kopie Fahrzeugschein
1. Antragsberechtigt sind nur Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind.
2. Es dürfen in einem Handwerkerparkausweis maximal 3 Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original in einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.
3. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken/ Halten von Fahrzeugen und gilt nur werktäglich von 6:00-20:00 Uhr.
Erklärung
Ich stelle die Genehmigungsbehörde von allen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ergeben könnten.
Kosten
Die Kosten je Genehmigung:
- 1 Jahr = 250€,
- 1 Monat = 60€,
- 1 Woche = 20€,
- 1 Tag = 15€
Es können maximal 3 Fahrzeuge je Genehmigung bewilligt werden.
Anlagen
- Kopie Handwerks- bzw. Gewerbekarte
- Fahrzeugschein
- Lichtbild(er) der Fahrzeug(e)
1. Antragsberechtigt sind nur Soziale Dienste, Ärzte, Behörden.
2. Es dürfen in einem Soziale Dienste, Ärzte, Behördenparkausweis maximal 2 Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Soziale Dienste, Ärzte, Behördenparkausweis nur im Original in einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Soziale Dienste, Ärzte, Behördenparkausweis erforderlich.
3. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken/ Halten von Fahrzeugen und gilt nur werktäglich von 6:00-20:00 Uhr. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken um unmittelbares Umfeld des Betriebssitzes.
Erklärung
Ich stelle die Genehmigungsbehörde von allen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ergeben könnten.
Kosten
Die Kosten je Genehmigung:
- 1 Jahr = 50€.
Anlagen
- Kopie Berechtigungsnachweis (Gewerbemeldung, Mitgliedschaft Berufskammer, Mitarbeiterausweis)
- Kopie Fahrzeugschein
Datenschutz
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Antragsteller/ Angaben zu meinem Betrieb
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Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO
beantragte Kennzeichen
Kennzeichen 1
Kennzeichen 2
Geltungsdauer
1 Jahr Be- und Entladen FGZ (250 €)
1 Jahr Bewohnerparkbereich (450 €)
1 Jahr Anwohner FGZ Be- und Entladen (50 €)
1 Tag (15 €) (Bsp. Umzug)
Tätigkeiten des Betriebes
Ausnahmen für:
Anwohner der Fußgängerzonen
(nur in die Fußgängerzone, in der der Antragsteller melderechtlich gemeldet ist) zum Be- und Entladen außerhalb der Lieferzeiten, nicht zum Parken
Einfahren in die Fußgängerzone, falls der
Gewerbebetrieb
in dieser Fußgängerzone liegt sowie zum Be- oder Entladen - nicht zum Parken.
Parken in einem Bewohnerparkbereich, falls der Gewerbebetrieb in einem solchen Bereich liegt.
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Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO
beantragte Kennzeichen
Kennzeichen 1
Kennzeichen 2
Kennzeichen 3
Geltungsdauer
1 Jahr (250 €)
1 Monat (60 €)
1 Woche (20 €)
1 Tag (15 €)
Tätigkeiten des Betriebes
Ausnahmen für:
Einfahren in die Fußgängerzone zum Be- oder Entladen während ihrer beruflichen Tätigkeit.
Gebührenfreies Parken während der Ausführung der handwerklichen Tätigkeit.
Parken auf einem Bewohnerparkplatz während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeit.
Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeit.
Parken in einer Haltverbotszone außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeit.
Ausnahmen gelten
NICHT
für:
Parken im absoluten Haltverbot
Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschutzstreifen
Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen
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Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO
beantragte Kennzeichen
Kennzeichen 1
Kennzeichen 2
Geltungsdauer
1 Jahr (50 €)
Tätigkeiten des Betriebes
Nur für
Sozialpflegerische Dienste
, Ärzte und Behörden gilt:
Gebührenfreies Parken
Parken außerhalb markierter Flächen im verkehrsberuhigten Bereich
Parken im Zonenhaltverbot außerhalb gekennzeichneter Flächen
Parken auf Bewohnerparkplätzen
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Anlagen und Bemerkungen
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Anlage Fahrzeugschein*
Anlage Gewerbemeldung*
Anlage Sonstiges
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Anlage Fahrzeugschein*
Anlage Gewerbemeldung*
Anlage Lichtbilder KFZ
Anlage 1
Anlage 2
weitere Anlagen
Name Anlage 3
Anlage 3
weitere Anlagen
Name Anlage 4
Anlage 4
weitere Anlagen
Name Anlage 5
Anlage 5
weitere Anlagen
Name Anlage 6
Anlage 6
weitere Anlagen
Name Anlage 7
Anlage 7
weitere Anlagen
Name Anlage 8
Anlage 8
Bemerkungen
Ort
Antragsdatum
Rechtsverbindliche Unterschrift*
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Anlage Fahrzeugschein*
Anlage Berechtigungsnachweis*
Anlage Sonstiges
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Antragsdatum
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