Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe nach § 46 StVO
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach § 46 StVO
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste, Ärzte, Behörden nach § 46 StVO
Informationen zum Antrag
Antragsart
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ...
Vorraussetzungen

1. Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende in FGZ oder Bewohnerparkbereich.

2. Es dürfen in einem Gewerbeparkausweis maximal 2 Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Gewerbeparkausweis nur im Original in einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Gewerbeparkausweis erforderlich.

3. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken/ Halten von Fahrzeugen und gilt nur werktäglich von 6:00-20:00 Uhr.

Erklärung

Ich stelle die Genehmigungsbehörde von allen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ergeben könnten.

Kosten

Die Kosten je Genehmigung:

1 Jahr:

- Be- und Entladen FGZ = 250€,

- Bewohnerparkbereich = 450€,

- Anwohner FGZ Be- und Entladen = 50€,

1 Tag = 15 € (z.B. Umzug)

Es können maximal 2 Fahrzeuge je Genehmigung bewilligt werden.

Anlagen

- Kopie Handwerks- bzw. Gewerbekarte

- Kopie Fahrzeugschein

1. Antragsberechtigt sind nur Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind.

2. Es dürfen in einem Handwerkerparkausweis maximal 3 Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original in einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.

3. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken/ Halten von Fahrzeugen und gilt nur werktäglich von 6:00-20:00 Uhr.

Erklärung

Ich stelle die Genehmigungsbehörde von allen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ergeben könnten.

Kosten

Die Kosten je Genehmigung:

- 1 Jahr = 250€,

- 1 Monat = 60€,

- 1 Woche = 20€,

- 1 Tag = 15€

Es können maximal 3 Fahrzeuge je Genehmigung bewilligt werden.

Anlagen

- Kopie Handwerks- bzw. Gewerbekarte

- Fahrzeugschein

- Lichtbild(er) der Fahrzeug(e)

1. Antragsberechtigt sind nur Soziale Dienste, Ärzte, Behörden.

2. Es dürfen in einem Soziale Dienste, Ärzte, Behördenparkausweis maximal 2 Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Soziale Dienste, Ärzte, Behördenparkausweis nur im Original in einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Soziale Dienste, Ärzte, Behördenparkausweis erforderlich.

3. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken/ Halten von Fahrzeugen und gilt nur werktäglich von 6:00-20:00 Uhr. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken um unmittelbares Umfeld des Betriebssitzes.

Erklärung

Ich stelle die Genehmigungsbehörde von allen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ergeben könnten.

Kosten

Die Kosten je Genehmigung:

- 1 Jahr = 50€.

Anlagen

- Kopie Berechtigungsnachweis (Gewerbemeldung, Mitgliedschaft Berufskammer, Mitarbeiterausweis)

- Kopie Fahrzeugschein

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