1. Antragstellendes Unternehmen
Name bzw. Firma
Registergericht
Register-Nr.
1.1 Ort der Niederlassung
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne
Familienname
abweichender
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
A.
(soweit abweichend von Nr. 1.1)
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
1.3 Weitere Niederlassungen
2   Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter
2.1  Angaben über den/die Inhaber, gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft
Anrede
Vorname
Geburtsstaat
Staatsange-
hörigkeit
Straße, Nr.
Plz, Ort
Stellung im
Unternehmen
Familienname
abweichender
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
Anrede
Vorname
Geburtsstaat
Staatsange-
hörigkeit
Stellung im
Unternehmen
B.
(falls im Handelregister eingetragen)
a l l e
Niederlassungen in einer ergänzenden Anlage an.
Rechtsform
Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben, ggf. in einer ergänzenden Anlage.
(geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer)
Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch die Genehmigungsbehörde wird zugestimmt.
Die Erläuterungen auf Seite 3 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen.
Sind für das Unternehmen Niederlassungen errichtet?
Straße, Nr.
Plz, Ort
Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch die Genehmigungsbehörde wird zugestimmt.
Die Erläuterungen auf Seite 3 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen.
Antrag auf Erteilung einer
für den Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
für den grenzüberschreitenden Einsatz von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen
Fax
E-Mail
2.2 Angaben über den Verkehrsleiter
5. Bereits erteilte Genehmigungen
(diese Angaben sind auch dann zu machen, wenn die Person bereits als Unternehmer unter Nummer 2.1 genannt ist).
Familienname
abweichender
Geburtsname
Doktorgrad
Geburtsdatum
Geburtsort
Anrede
Vorname
Geburtsstaat
Staatsange-
hörigkeit
Stellung im
Unternehmen
Nr. der Bescheinigung der fachlichen Eignung
3. Anzahl der Fahrzeuge
Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger 3,5 t unterschreiten
4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen der Erlaubnis / beglaubigten Kopien der Gemeinschafts-
    lizenz entsprechend der Anzahl der eingesetzten Kraftfahrzeuge
Anzahl Ausfertigungen der Erlaubnis
Tätigkeit als VL in anderen Unternehmen
Status des Verkehrsleiters
Anzahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz für Fahrzeuge über 3,5 t
5.1  das antragstellende Unternehmen ist bereits Inhaber einer
mit
mit
Ausfertigungen
beglaubigten Kopien
Nummer
Datum der Erteilung
gültig von
bis
Erteilungsbehörde
5.2  Verfügen Sie bereits über eine Gemeinschaftslizenz in einem anderen Mitgliedstaat oder haben Sie eine
 bitte geben Sie die Anzahl der beglaubigten Kopien und die Anschrift der Erteilungsbehörde an, ggf. in  einer
ergänzenden Anlage.
Anzahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz
(Anschrift Erteilungsbehörde)
6. Bestätigung und Hinweise zum Datenschutz
(Ort und Datum)
Durch den/die Antragsteller wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind sowie die in Kopie beigefügten Unterlagen mit dem jeweiligen Original übereinstimmen. Hiermit wird versichert, dass die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, rechtsverbindlich für das antragstellende Unternehmen handelt.
,
solche beantragt?
Der Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister durch die Genehmigungsbehörde wird zugestimmt.
Die Erläuterungen auf Seite 3 des Antrages wurden zur Kenntnis genommen.
Straße, Nr.
Plz, Ort
Anzahl der im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse einschließlich der Gesamtmasse der Anhänger 3,5 t übersteigt
Anzahl der beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz für Fahrzeuge über 2,5 t bis einschließlich 3,5 t
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verwaltungsbehörde ist nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates verpflichtet, Angaben über Inhaber von Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie über die Personen der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und des Verkehrsleiters in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs einschließlich Angaben über die Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 an die Verkehrsunternehmensdatei beim Bundesamt für Logistik und Mobilität zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 2 Abs. 3 VUDat-DV in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1071/2009 aufgeführten Informationen im öffentlich zugänglichen Bereich der Verkehrsunternehmensdatei gespeichert und für Jedermann über das Internet unter www.verkehrsunternehmensdatei.de einsehbar sind.


Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: 
1. für das antragstellende Unternehmen:
a) den Nachweis der Vertretungsberechtigung,
b) das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei einer Gesellschaft für die vertretungs-
   berechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand, bei einer Erben-
   gemeinschaft für die Miterben, bei einem Minderjährigen für die gesetzlichen Vertreter),
c) die Unterlagen nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Eigenkapiatl-/ggf. Zusatzbescheinigung),
2. für den Verkehrsleiter:
a) das Führungszeugnis,
b) die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
c) den Nachweis der fachlichen Eignung nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009,
d) für den Verkehrsleiter im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1071/2009 der Nachweis über das Vorliegen der Voraus-
    setzungen des Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a bis c der VO (EG) Nr. 1071/2009,
e) für den Verkehrsleiter im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1071/2009 der Nachweis über das Vorliegen der Voraus-
    setzungen des Art. 4 Abs. 2 Buchstabe a bis d der VO (EG) Nr. 1071/2009.
Erläuterungen zur Einholung von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde zu beantragen.
Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Diese erforderlichen Unterlagen können Sie zu Ihrer Antragstellung selbst einreichen.
Alternativ können diese Unterlagen auch durch die Genehmigungsbehörde beim Bundesamt für Justiz eingeholt werden.
Hierzu geben Sie bitte Ihre Zustimmungserklärung ab, indem Sie unter Punkt 2 des Antrages die entsprechende Auswahl treffen.
Mit dem Gebührenbescheid zur Antragstellung werden jeweils 13,00 Euro pro Führungszeugnis/ Auskunft aus dem Gewerbe-
zentralregister durch die Genehmigungsbehörde vom Antragsteller erhoben und gesondert ausgewiesen.
d) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde (bzgl. Steuern/ sonstige Abgaben), der Träger der Sozial-
   versicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft, deren Stichtage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei
   Monate zurückliegen dürfen.
 Die Hinweise zum Datenschutz wurden durch den/die Antragsteller und Verkehrsleiter zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltungsbehörde ist im Falle der Untersagung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften nach § 17 Absatz 5 Satz 2 GüKG verpflichtet, die Untersagung mit Identifizierungsdaten über die Person des Betroffenen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität als nationale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu übermitteln.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist als nationale Kontaktstelle nach Maßgabe des § 17 Absatz 5 Satz 1 GüKG verpflichtet, auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagt hat an nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten zu erteilen, sofern dies für die Prüfung von Berufszugangsvoraussetzungen erforderlich ist.






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