Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren und Parken im Stadtgebiet Schwandorf gem. § 46 StVO
Datenschutz
Hinweise
Ich/Wir stelle(n) in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung bereits heute den Träger der Straßenbaulast bzw. die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Verwaltung von Entschädigungsansprüchen Dritter frei für Schäden, welche im Rahmen der Genehmigung entstehen. Ferner übernehme(n) ich/wir für jeden von mir/uns angerichteten Schaden am Straßenkörper und Straßenzubehör der über den Rahmen des durch die übliche Straßenbenutzung entstehenden Schadens hinausgeht, die volle Haftung. Es ist mir/uns bekannt, dass im Falle einer plötzlich notwendig werdenden Totalsperre kein Rechtsanspruch auf Durchführung der beantragten Fahrten entsteht.
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Stadt Ozg
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