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Antrag

Antrag für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß §29 Abs. 2 StVO im Stadtgebiet Schwandorf

Der Veranstalter stellt hiermit alle Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen frei, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Hapftpflichtbestimmungen

von Teilnehmern oder Dritten geltend gemacht werden. Er übernimmt die Wiedergutmachung aller Schäden, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch

die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benützenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden)

entstehen. Im übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.

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Stadtverwaltung Schwandorf
Spitalgarten 1
92421 Schwandorf
Telefon: 0943145-224
E-Mail: ordnungsamt@schwandorf.de