Antrag

auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß Paragraf (§) 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen von längerer Dauer (> 1 Monat) oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen.

Die oben genannten Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen.

Das Einlegen von Rechtsmitteln (auch von Dritten) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung hat aufschiebende Wirkung und führt gegebenenfalls (ggf.) zu Verzögerungen beim Baubeginn.

Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet und ggf. behördlich eingestellt.

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Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
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