Antrag auf Erteilung

einer Aufgrabegenehmigung in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO
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Hinweise

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller und die bauausführende Firma die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernehmen, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.

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Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
Telefon: 04103/707-350
E-Mail: aufgrabungen@stadt.wedel.de