Antrag

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund (§32 StVO)
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Hinweise

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller und die bauausführende Firma die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernehmen, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftung gegenüber dem jeweiligem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.

Mir ist bekannt, dass ich keine Veränderung oder Beschädigung der öffentlichen Verkehrsfläche verursachen darf. Einbauten oder Fixierungen, wie z.B. Dübel zum Befestigen von Gegenständen oder Bodenhülsen, werde ich nur nach vorheriger Genehmigung des Tiefbauamtes installieren.

Infos für Straßenfeste und ähnliches

Sollten aufgrund des Antrages Beschilderungen/Absperrungen von Straßen nötig werden, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese umzusetzen.

1. Auftrag an einen Verkehrssicherer, der diese Beschilderungen/Absperrungen auf Kosten des Veranstalters fachgerecht aufbaut. Wir empfehlen, sich vorher ein Angebot einzuholen. Kontakte von Verkehrssicherern finden Sie im Internet.

2. Auftrag an unser Tiefbauamt, das diese Beschilderungen/Absperrungen auf Kosten des Veranstalters fachgerecht aufbaut.

3. Sie bauen selbst die Beschilderung/Absperrungen als sogenannter "Verwaltungshelfer" auf. Das Material kann Ihnen kostenfrei durch das Tiefbauamt zur Verfügung gestellt werden, insofern ausreichend Material verfügbar ist. In diesem Fall wird eine Abnahme der Beschilderung durch das Ordnungsamt erforderlich, mit dem Sie mögliche Termine zu dessen Arbeitszeiten (Mo - Fr von 8 - 18 Uhr) abstimmen müssen. Bitte lesen Sie vorher das Merkblatt "Rechte und Pflichten von Verwaltungs-

helfern zur Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen", dass Sie auf www.wetzlar.de finden, wenn Sie dort nach "Verwaltungshelfer" suchen.

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Stadtverwaltung Wetzlar
Ordnungs-, Gewerbe- und Verkehrsrecht
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefonnummer: 06441-115