Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung
nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ort / Straße und Hausnummer (der Arbeitsstätte bzw. des Umzuges)
Grund der Ausnahmegenehmigung / verkehrsbehördliche Erlaubnis
Es ist mir bekannt, dass für die Anordnung Kosten anfallen. Außerdem ist mir bekannt, dass evtl. angeordnete Verkehrszeichen vom Antragsteller selbst aufgestellt werden müssen. Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung übernimmt und die dafür entstehenden Kosten trägt.
Ereignen sich Verkehrsunfälle, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihnen in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.
Stadt Würzburg
FachbereichTiefbau und
Verkehrswesen
- Verkehrsregelung -
Veitshöchheimer Str. 1
97080 Würzburg
Name: Frau Annika Müller
Telefon: 09 31 / 37 36 14
E-Mail: Annika.Mueller@Stadt.Wuerzburg.de
Name: Frau Katharina Laug
Telefon: 09 31 / 37 26 21
E-Mail: Katharina.laug@stadt.wuerzburg.de
allg. E-Mailadresse: baustelle@stadt.wuerzburg.de
(z. B.: Befahren der Fußgängerzone, Umzug, Abstellen eines Montagefahrzeuges, Abstellen eines Containers...)
Fläche, Kfz - Kennzeichen (nicht notwendig bei Umzug), Begründung
Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellers
(bei E-Mail nicht notwendig)