Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag

auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Bitte beachten:

Wir erhöhen unsere Gebühren zum 01.01.2025.

Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen von längerer Dauer (> 1 Monat) oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen. Die o.g. Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen. Das Einlegen von Rechtsmitteln (auch von Dritten) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzungserlaubnis hat aufschiebende Wirkung und führt ggf. zu Verzögerungen beim Baubeginn. Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet und ggf. behördlich eingestellt.

Haben Sie Fragen?

Stadt Ozg
Einsteinstraße 12, 85716 Ozg
Telefon: 089-364 360
E-Mail: demo@ozg-stadt.de