Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Park- und Haltverboten gemäß § 46 StVO
Informationen zum Antrag

Ich/Wir stelle(n) in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung bereits heute den Träger der Straßenbaulast bzw. die für die Verkehrssicherungspflicht zuständige Verwaltung von Entschädigungsansprüchen Dritter frei für Schäden, welche im Rahmen der Genehmigung entstehen. Ferner übernehme(n) ich/wir für jeden von mir/uns angerichteten Schaden am Straßenkörper und Straßenzubehör der über den Rahmen des durch die übliche Straßenbenutzung entstehenden Schadens hinausgeht, die volle Haftung. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, mit der erteilten Ausnahmegenehmigung innerhalb der genehmigten Fläche, einen Parkplatz zu erhalten.

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Gemeinde Remshalden
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