Antrag

auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Plakatierung an Straßen
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Hinweise

Der Antrag muss vollständig mind. 14 Arbeitstage im Voraus eingereicht werden. Insgesamt darf im Gemeindegebiet (dazu gehören die Ortsteile Buoch, Geradstetten, Grunbach, Hebsack und Rohrbronn) mit max. 10 Plakaten für dieselbe Veranstaltung geworben werden. Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Hinzu kommt eine Gebühr von 5,00 €/pro Plakat. Örtliche Vereine, Kirchen und Institutionen dürfen mit max. 20 Plakaten im Gemeindegebiet für ihre Veranstaltung werben. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Die Plakate dürfen erst angebracht werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Innerhalb von 2 Tagen nach Ende der Veranstaltung, sind die Plakate von öffentlicher Fläche zu entfernen.

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Gemeinde Remshalden
Ordnungsverwaltung
Marktplatz 1
73630 Remshalden
Tel.: 07151 / 9731 - 1313
Fax: 07151 / 9731 - 1309
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