Antrag
auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Plakatierung an Straßen
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Informationen zum Antrag
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Hinweise
Der Antrag muss vollständig mind. 14 Arbeitstage im Voraus eingereicht werden. Insgesamt darf im Gemeindegebiet (dazu gehören die Ortsteile Buoch, Geradstetten, Grunbach, Hebsack und Rohrbronn) mit max. 10 Plakaten für dieselbe Veranstaltung geworben werden. Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Hinzu kommt eine Gebühr von 5,00 €/pro Plakat. Örtliche Vereine, Kirchen und Institutionen dürfen mit max. 20 Plakaten im Gemeindegebiet für ihre Veranstaltung werben. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Die Plakate dürfen erst angebracht werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde. Innerhalb von 2 Tagen nach Ende der Veranstaltung, sind die Plakate von öffentlicher Fläche zu entfernen.
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2 Antragsteller
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Ort der Veranstaltung
Beginn (Anfangsdatum)*
für die Zeit bis (Enddatum)*
Plakatierung
Anzahl der Plakate*
Format der Plakate (max. DIN A0)*
A4
A3
A2
A1
A0
Zeitraum der Plakatierung von bis (maximal 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)*
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Anlagen und Bemerkungen
Bitte laden Sie entsprechende Dokumente nachfolgend hoch. und beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Bemerkungen
Ort
Antragsdatum
Rechtsverbindliche Unterschrift*
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Zusammenfassung
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Gemeinde Remshalden
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Tel.: 07151 / 9731 - 1313
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