Antrag auf Erteilung

einer Sondernutzung nach Art. 18 BayStrWG
in Verbindung mit einer Verkehsrechtlichen Anordnung gem § 45 StVO
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Hinweise

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller und die bauausführende Firma die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernehmen, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen. Die ZTV-SA und MVAS99 in den jeweils aktuell gültigen Fassungen gelten als vertraglich vereinbarte Grundlage.

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