Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht

für Taxen gem. § 21 Abs. 4 PBefG
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Mir/Uns ist bekannt, dass grundsätzlich folgendes gilt:
- Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Genehmigungsbehörde vor der geplanten Einstellung des Taxenfahrdienstes Kenntnis vom Sachverhalt erhält (z.B. bei Urlaub).
- Bis zur Entscheidung über den Antrag ist der Betrieb weiterzuführen (Ausnahme: Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses, z.B. Krankheit, Totalschaden)
- Eine rückwirkende Befreiung von der Betriebspflicht ist nicht möglich (Ausnahme: Der Entbindungsantrag wird unverzüglich nach Eintritt eines unvorhersehbaren Ereignisses gestellt).
Barrierefreiheit

Dieser Online-Antrag ist nicht barrierefrei, dies wird noch umgesetzt.

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