Absender:
Straße, Nr.
PLZ, Ort
1.
Name
Name
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Nr.
PLZ, Ort
2.
Eingangsvermerk der Behörde:
Hinweise:
Die zutreffenden Angaben sind von Ihnen auszufüllen oder anzukreuzen. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die als Anlage zu kennzeichnen sind.

Der Antrag ist mit Originalunterschrift einzureichen.
Antrag auf Erteilung/Änderung der Genehmigung für einen Linienverkehr nach § 42a Personen-
beförderungsgesetz (PBefG) 
Antragsteller/in (genaue Bezeichnung des Unternehmens)
Telefon:
Telefax:
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Betriebssitz
E-Mail
Handy:
Angaben über den /die Inhaber/in bzw. Gesellschafter
a)
Privatanschrift
Seite 1 von 5
von:
(Ausgangsort)
nach:
(Zielort)
Linien- oder Urkundennummer:
(falls vorhanden)
über:
pro Woche:
pro Tag:
Gesamtlinienlänge:
(maximal)
Funktion im
Unternehmen
Staatsangehörigkeit
Name
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße, Nr.
PLZ, Ort
b)
Privatanschrift
Funktion im
Unternehmen
Staatsangehörigkeit
Die
der Genehmigung wird beantragt.
4.
Angaben über den/die Verkehrsleiter i.S.v. Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/2009
5.
Angaben über die fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung nach der VO (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufzugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) wird nachgewiesen durch:
Die entsprechenden Bescheinigungen bzw. Zeugnisse für den Nachweis habe ich beigefügt
a)
Name
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Funktion im
Unternehmen
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Privatanschrift
b)
Name
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Funktion im
Unternehmen
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Staatsangehörigkeit
Privatanschrift
Staatsangehörigkeit
Seite 2 von 5
Name
Anzahl der KfZ
Name
Anzahl der KfZ
Bei einer Flotte von mehr als 50 Fahrzeugen zwingend weiterer Verkehrsleiter erforderlich (vgl. Art. 4 Abs. 2 Buchst. c VO (EG) Nr. 1071/2009)
3.
Sie sind bereits Inhaber einer Genehmigung nach dem PBefG?
ja, für
--> Sofern die Genehmigung nicht durch uns ausgestellt ist, geben Sie bitte auf einem Beiblatt Ausgangs- und Zielort, ggf. Liniennummer
sowie die Genehmigungsbehörde an.
6.
Bitte nur bei beantragter Erweiterung oder Änderung einer bestehenden Genehmigung angeben:
von (Ausgangspunkt: Ort, Straße bzw. Platz):
Die zur Zeit geltende Genehmigung ist befristet bis zum:
nach (Endpunkt: Ort, Straße bzw. Platz):
Welche exakten Änderungen werden im Vergleich zur bisherigen Genehmigung beantragt?
8.
Werden Ausnahmen für eigentlich unzulässige Unterwegsbedienungen im Sinne von § 42a Satz 2 PBefG beantragt? (50 km-/60 Minuten-Bereich)
9.
Wieviele Urkunden werden für die Durchführung des beantragten Linienverkehrs benötigt?
Seite 3 von 5
7.
ggf. extra Aufstellung beifügen
10.
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung soll betragen
Beantragte Laufzeit vom:
bis:
Welche anderen Verkehrsunternehmen sind bereits im Gebiet des beantragten Verkehrs tätig?
a) Name
von
nach
Überlagerungen mit dem bestehenden Linienverkehr ergeben sich auf folgendem(n) Abschnitt(en):
b) Name
von
nach
Überlagerungen mit dem bestehenden Linienverkehr ergeben sich auf folgendem(n) Abschnitt(en):
Linie
Linie
c) Name
von
nach
Überlagerungen mit dem bestehenden Linienverkehr ergeben sich auf folgendem(n) Abschnitt(en):
Linie
d) Name
von
nach
Überlagerungen mit dem bestehenden Linienverkehr ergeben sich auf folgendem(n) Abschnitt(en):
Linie
11.
(Höchstdauer: 10 Jahre gemäß § 16 Abs. 2 PBefG):
Wird eine Ausnahme gemäß § 33 BOKraft in der Form beantragt, dass eine Kennzeichnung der in diesem Linienverkehr eingesetzten Kraftomnibusse ausschließlich mit einem Zielschild an der Stirnseite des Fahrzeuges möglich ist?
Seite 4 von 5
12.
Welche Verkehrsverbesserungen sind mit der Neueinrichtung bzw. Änderung oder Erweiterung verbunden?  (Bitte kurze Erläuterungen, u.a. hinsichtlich des Fahrplans, der Haltestellen, des Linienweges - ggf. auch  auf einem Anlagebogen):
Für den/die Antragsteller/vertretungsberechtigten Personen und für den/die Verkehrsleiter sind die folgenden Unterlagen im Original und nicht älter als 3 Monate einzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis für den/die Antragsteller/vertretungsberechtigten Personen und für den/die Verkehrsleiter



Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den/die Antragsteller/vertretungsberechtigten Personen







Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den/die Antragsteller/vertretungsberechtigten Personen und für den/die Verkehrsleiter





Bescheinigung in Steuersachen (vom zuständigen Finanzamt)







Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung










Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung









Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit







Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:
Gewerbeanmeldung




geprüfte Jahresabschlüsse nach Artikel 7 Verordnung (EG) 1071/ 2009
abweichend kann auch eine testierte Eigenkapitalbescheinigung nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 PBZugV
(deren Stichtag nicht länger als 1 Jahr zurück liegen darf) ggf. mit Zusatzbescheinigung eingereicht werden







Zulassungsbescheinigung (Teil 1) für die Kraftfahrzeuge









Prüfbücher gemäß § 41 Abs. 2 bzw. § 42 Abs. 1 BOKraft











Sind Sie im Handels- bzw. Genossenschaftsregister eingetragen ? Falls ja, bitte aktuellen Auszug beifügen.










Fahrzeugliste (s. Anlage)









13.1
Als Anlagen sind beigefügt (Die bereits mit X gekennzeichneten Anlagen sind stets erforderlich.)
bei LV nach § 42a
detaillierte Aufstellung der Lenk- und Ruhezeiten zur Prüfung der Einhaltung der Fahrpersonalvorschriften





Fahrplan mit genauen Haltestellenbezeichnungen und Angabe der Linienlängen, auch der Teilstrecken in Kilometern sowie Aufstellung der zu verwendenden Fahrzeuge pro Linie







Beförderungsentgelte (Tarife)









Werden, abweichend von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen auch „besondere Beförderungsbedingungen" beantragt?
Wenn ja, sind diese vorzulegen.









Übersichtskarte in geeignetem Maßstab, in der die beantragte Strecke mit allen Haltestellen eingezeichnet ist







13.2
Nur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind:
Gesellschafterliste (1-fach)






Gesellschaftsvertrag (1-fach)








Geschäftsführeranstellungsvertrag (1-fach)












13.3
Seite 5 von 5
14.
(Ort und Datum)
,
(Rechtsverbindliche Unterschrift)
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Artikel 13 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO )) -
ich die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrages sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe. Mit der Einholung weiterer Auskünfte durch die Genehmigungsbehörde aus den einschlägigen Registern erkläre ich mich einverstanden. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich versichere, dass
15.
weitere Datei - Anlagen
Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag werden Daten verarbeitet nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf Genehmigung einer innerdeutschen Personenbeförderung mit Straßenbahnen, mit Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr.
Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Aufgaben als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG zu erfüllen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 12 PBefG verarbeitet.

Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden gemäß § 14 Abs. 1 PBefG weitergegeben an:
- Unternehmer, die im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs Eisenbahn-, Straßenbahn-, Obusverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben
- im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs liegende Gemeinden
- Aufgabenträger (i.d.R. Landkreise)
- Verbundorganisationen, soweit diese Aufgaben für die Aufgabenträger oder Unternehmer wahrnehmen
- örtlich zuständiger Träger der Straßenbaulast
- nach Landesrecht zuständige Planungsbehörden
- für Gewerbeaufsicht zuständige Behörden
- andere Behörden, deren Aufgaben durch den Antrag berührt werden
- Industrie- und Handelskammern
- Fachgewerkschaften
- Fachverbände der Verkehrtreibenden
um diese vor der Entscheidung über Ihren Antrag im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu beteiligen.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens notwendige Zeit und längstens für 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit einer etwaig erteilten Genehmigung gespeichert. Kann das Verwaltungsverfahren (z.B. durch Nichtbeibringung von Unterlagen) nicht beendet werden, werden Ihre Daten nach 2 Jahren gelöscht; die Frist beginnt mit Antragseingang.

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht:
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 2 i.V.m. §§ 12, 13 Abs. 1 PBefG bzw. § 2 i.V.m. §§ 12, 13 Abs. 1a PBefG i.V.m. Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Ihre Daten werden benötigt, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.