Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag werden Daten verarbeitet nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf Genehmigung einer innerdeutschen Personenbeförderung mit Straßenbahnen, mit Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr.
Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Aufgaben als Genehmigungsbehörde nach dem PBefG zu erfüllen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 12 PBefG verarbeitet.
Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden gemäß § 14 Abs. 1 PBefG weitergegeben an:
- Unternehmer, die im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs Eisenbahn-, Straßenbahn-, Obusverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben
- im Einzugsbereich des beantragten Verkehrs liegende Gemeinden
- Aufgabenträger (i.d.R. Landkreise)
- Verbundorganisationen, soweit diese Aufgaben für die Aufgabenträger oder Unternehmer wahrnehmen
- örtlich zuständiger Träger der Straßenbaulast
- nach Landesrecht zuständige Planungsbehörden
- für Gewerbeaufsicht zuständige Behörden
- andere Behörden, deren Aufgaben durch den Antrag berührt werden
- Industrie- und Handelskammern
- Fachgewerkschaften
- Fachverbände der Verkehrtreibenden
um diese vor der Entscheidung über Ihren Antrag im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu beteiligen.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung für die zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens notwendige Zeit und längstens für 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit einer etwaig erteilten Genehmigung gespeichert. Kann das Verwaltungsverfahren (z.B. durch Nichtbeibringung von Unterlagen) nicht beendet werden, werden Ihre Daten nach 2 Jahren gelöscht; die Frist beginnt mit Antragseingang.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Beschwerderecht:
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 2 i.V.m. §§ 12, 13 Abs. 1 PBefG bzw. § 2 i.V.m. §§ 12, 13 Abs. 1a PBefG i.V.m. Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Ihre Daten werden benötigt, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.