Antrag

auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Informationen zum Antrag

Da das Fahrzeug nicht in allen Teilen den Vorschriften der Straßenverkehrszulassung (StVZO) entspricht, beantrage/n ich/wir eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.

Haftungserklärung/Haftungsverzicht

Soweit durch die Verwendung des Fahrzeugs Schäden entstehen, verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken aufzukommen und die Straßenbaulastträger, die Polizei, die Verkehrssicherungspflichtigen und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Fahrzeugs entspricht.

Datenschutz

Haben Sie Fragen?

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1141
E-Mail: doris.hammer@alb-donau-kreis.de