Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
Informationen zum Antrag

Deutschlandweit besteht an Sonn- und Feiertagen von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie für LKW mit Anhänger ein generelles Fahrverbot.

Während der Sommerferien gilt zusätzlich auch samstags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Fahrverbot auf vielen Autobahnen. In speziellen Einzelfällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von den Fahrverboten zulassen.

Die folgenden Unterlagen sind unter dem Punkt "Anlagen" hochzuladen:

- Fracht- und Begleitpapiere

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und "Anhängerschein" (soweit vorhanden)

- Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers mit einer stichhaltigen Begründung, weshalb dieser Transport zwingend in dieser Zeit durchgeführt werden muss

- genaue Bezeichnung des Transportgutes (Sammelbegriffe wie Luftfrachtsendung, Expressgüter, Termingut, Sammelgut oder Ähnliches reichen nicht aus)

- Nachweis, dass der beantragte Transport nicht mit einem Fahrzeug unter 7,5 t transportiert werden kann. Wirtschaftliche und wettbewerbliche Gründe sind unerheblich.

- Beschreibung der genauen, nachvollziehbaren Fahrtstrecke unter Nennung aller befahrenen Straßen / Streckenabschnitte. Ein Auszug aus „Google Maps" reicht nicht aus.

- Nur für Dauergenehmigungen: Außerdem ist ein Nachweis der Dringlichkeit vorzulegen (Beispiel: durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).

Datenschutz
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Schwalm-Eder-Kreis
Der Landrat
Straßenverkehrsbehörde
Hans-Scholl-Str. 1
34576 Homberg (Efze)

E-Mail: verkehr@schwalm-eder-kreis.de,
Tel.: 05681 7753083