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Die Ausnahmegenehmigung für Innanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund wird per unverschlüsselter Mail verschickt. Mit dem Abschicken des Online-Formulars wird die Einwilligung erteilt, dass die Übersendung Ausnahmegenehmigung für Innanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund an die angegebene Mail-Adresse erfolgen kann. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
I. Zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund wird beantragt:
Anschrift der zuständigen Behörde
gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO
für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur
Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der
die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.
von km bis km / von Haus-Nr. bis Haus-Nr.
verantwortlicher Bauleiter
II. Ferner wird beantragt
der Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO
(Verkehrsbeschränkung bzw. Verkehrsverbote)
Grund der
Verkehrsbeschränkung
Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernimmt, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichern.
rechtsverbindliche Unterschrift (bei Online-Antragstellung nicht erforderlich)