Antrag

auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Containern oder Gerüsten gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
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Hinweise

Mir/Uns ist bekannt, dass - die Überwachungsbehörden zur Beseitigung ordnungswidriger Zustände kostenpflichtige Ersatzvornahmen durch Dritte zu meinen/unseren Lasten veranlassen können, wenn der Verantwortliche nicht erreichbar ist; - die Fläche erst genutzt werden darf, wenn der schriftliche Bescheid des Ordnungsamtes vorliegt - die Ausübung einer Sondernutzung ohne die erforderliche Erlaubnis oder die Nichtbeachtung der Bedingungen und Auflagen der erteilten Erlaubnis den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt; - gegen unbefugte Sondernutzer ein Bußgeld bis zur Höhe von 1.000,00 € festgesetzt werden kann.

Sie müssen das Formular vollständig ausfüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der Sondernutzung einreichen.

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Stadtverwaltung Mülheim
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: bausondernutzung@muelheim-ruhr.de