Es wird hiermit versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung f�r die ordnungsgem��e Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung einer erforderlichen Signalanlage �bernimmt und die daf�r entstehenden Kosten tr�gt. Ereignen sich Verkehrsunf�lle, die durch diese Ma�nahmen bedingt sind und mit ihnen in urs�chlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegen�ber dem jeweiligen Tr�ger der Stra�enbaulast in vollem Umfang �bernommen.