einer Ausnahmegenehmigung
gem. § 46 Abs. 1, Nr. 8 StVO für Inanspruchnahme
von öffentl. Verkehrsgrund (§ 32 StVO)
I. Zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund beantragt
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Firma
Antragsteller
Anschrift der zuständigen Behörde
Antragsdatum
die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur
in
Soweit notwendig, ist eine Lageskizze anzufertigen, aus der
die Örtlichkeit der vorgesehenen Bauarbeiten hervorgeht.
Ort / Straße Nr.
/
Straße, Nr.
Plz, Ort
Telefon
Handy
Name
verantwortlicher Bauleiter bzw. verantwortliche Person
Geschäfts-
führer
Uhrzeit
Benötigte Flächen:
Maße
Länge (m)
Breite (m)
Restbreite (m)
Zeitraum der Nutzung:
bis
vom
Uhr
Uhr
, jährlich für die Zeit
bis
vom
Antrag auf Erteilung
Bitte wählen Sie mindestens einen Grund aus!
, laufend und auf unbestimmte Zeit
Stadtteil
Grund für Infostand
E-Mail - Bemerkungen für das Amt
Ort, Datum, Name des Antragstellers
Alle von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden wir nur zu dem angegebenen Zweck verarbeiten und nur für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichern.
Die Hinweise zum
habe ich zur Kenntnis genommen und willige dementsprechend ein.
weitere Datei - Anlagen
Erklärung
Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller und die bauausführende Firma die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernehmen, wenn die Ausnahmegenehmigung und Anordnung erteilt wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehen, so wird die Haftung gegenüber dem jeweiligem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.

Mir ist bekannt, dass ich keine Veränderung oder Beschädigung der öffentlichen Verkehrsfläche verursachen darf. Einbauten oder Fixierungen, wie z.B. Dübel zum Befestigen von Gegenständen oder Bodenhülsen, werde ich nur nach vorheriger Genehmigung des Tiefbauamtes installieren.
Info für Straßenfeste und ähnliches
Sollten aufgrund des Antrages Beschilderungen/Absperrungen von Straßen nötig werden, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese umzusetzen.

1. Auftrag an einen Verkehrssicherer, der diese Beschilderungen/Absperrungen auf Kosten des Veranstalters fachgerecht aufbaut. Wir empfehlen, sich vorher ein Angebot einzuholen. Kontakte von Verkehrssicherern finden Sie im Internet.

2. Auftrag an unser Tiefbauamt, das diese Beschilderungen/Absperrungen auf Kosten des Veranstalters fachgerecht aufbaut.

3. Sie bauen selbst die Beschilderung/Absperrungen als sogenannter "Verwaltungshelfer" auf. Das Material kann Ihnen kostenfrei durch das Tiefbauamt zur Verfügung gestellt werden, insofern ausreichend Material verfügbar ist. In diesem Fall wird eine Abnahme der Beschilderung durch das Ordnungsamt erforderlich, mit dem Sie mögliche Termine zu dessen Arbeitszeiten (Mo - Fr von 8 - 18 Uhr) abstimmen müssen. Bitte lesen Sie vorher das Merkblatt "Rechte und Pflichten von Verwaltungs-
helfern zur Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen", dass Sie auf www.wetzlar.de finden, wenn Sie dort nach "Verwaltungshelfer" suchen.