Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Antrag

auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 6 StVO
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Hinweise

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten (bei Maßnahmen von längerer Dauer (> 1 Monat) oder bei Maßnahmen mit erheblichen Verkehrsauswirkungen bis 8 Wochen vorher) einzureichen. Die o.g. Bearbeitungsfristen beginnen erst mit dem Tag der vollständigen Zustellung aller notwendigen Unterlagen. Das Einlegen von Rechtsmitteln (auch von Dritten) gegen die verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzungserlaubnis hat aufschiebende Wirkung und führt ggf. zu Verzögerungen beim Baubeginn. Ohne Erlaubnis begonnene Arbeiten werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet und ggf. behördlich eingestellt.

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Gemeinde Remshalden
Ordnungsverwaltung
Marktplatz 1
73630 Remshalden
Tel.: 07151/9731-1314 oder -1318
Fax: 07151/9731-1309
ordnungsverwaltung@remshalden.de