Antrag auf Erteilung

einer Aufgrabegenehmigung in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO
Informationen zum Antrag
Datenschutz
Wichtige Hinweise

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage, bei erheblichen Verkehrsbehinderungen mindestens 4 Wochen vor Beginn von Arbeiten zu stellen.

Bei Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Olching werden nur vom Straßenbaulastträger anerkannte Fachfirmen (Voraussetzung entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle) zugelassen.
Die Stadt Olching behält sich vor, ungeeignete Firmen abzulehnen.

Die Ausführung der Aufgrabung und der Wiederherstellung muss entsprechend den neuesten Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.

Ausdrücklich wird auf die Einhaltung der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen" (ZTV A - StB 2012) hingewiesen.

Nach Fertigstellung ist dem Tiefbauamt der Stadtverwaltung unter tiefbau-unterhalt@olching.de eine Fertigstellungsanzeige zwingend schriftlich zu übermitteln. Die Stadt Olching fordert eine förmliche Abnahme gem. VOB/B.

Ein Nachweis über die Teilnahme an einer RSA oder MVAS Schulung oder gleichwertiges Zertifikat sind dem Antrag beizufügen.

Haben Sie Fragen?

Stadt Olching
Bautechnik-Tiefbau Unterhalt

Rebhuhnstraße 18
82140 Olching

Tel.:    08142 / 200 1372
Email: tiefbau-unterhalt@olching.de