nach Art. 18 BayStrWG
in Verbindung mit einer Verkehsrechtlichen Anordnung gem § 45 StVO
Anschrift der zuständigen Behörde
Bitte entsprechenden Lageplan als Anlage anfügen!
Größe der beanspruchten Flächen
Sondernutzung/ Grund der Arbeiten (z.B. Gerüste, Baustelleneinrichtung, Fahrzeuge, Container, Materiallagerung, Baustellenzufahrten, Aufgrabung)
Für die Beantragung und Ausübung einer Sondernutzung/ Verkehrsrechtlichen Anordnung werden von der genehmigenden Behörde Gebühren berechnet. Der Gebührenpflichtige ist der Antragsteller.
Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
Amt für Straßenrecht/ Verkehrswesen