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Antrag

für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 StVO mit erforderlicher verkehrsrechtlicher Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO

Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/ Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.

Das Formular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit allen notwendigen Unterlagen, bei Erstanträgen mind. 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und bei Folgeanträgen mind. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Nicht genehmigungsfähige Unterlagen oder Angaben werden wir mit der Bitte um Nachbesserung an Sie zurückweisen oder den Antrag ablehnen.

Datenschutz

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