1 Informationen
Antrag
für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 StVO
Informationen zum Antrag
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
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Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
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Radrennen, Triathlon-Veranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
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Umzüge
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Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/ Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.
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Angaben zur Veranstaltung
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Bezeichnung der Veranstaltung
Name des Ortes
Name der Straße
Startort
Zielort
Beginn (Anfangsdatum)
zeitlicher Beginn
für die Zeit bis (Enddatum)
zeitliches Ende
voraussichtliche Zahl der Teilnehmer
Fahrzeuge
Personen
Festwagen
Musikkapellen
Pferde
Wegstrecke/ Streckenverlauf
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Anlagen und Bemerkungen
Sie haben die Möglichkeit, Lagepläne, ausführliche Beschreibungen oder Dokumente zum Antrag hochzuladen. Darüber hinaus sind die nachfolgenden Nachweise zwingend dem Antrag beizufügen oder zeitnah nachzureichen:
Lage- oder Verkehrszeichenplan
Lage- oder Verkehrszeichenplan
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Veranstalterhaftpflichtversicherung zum Ausfüllen herunterladen
Ausgefüllte Veranstalterhaftpflichtversicherung hochladen
Veranstaltererklärung
Veranstaltererklärung zum Ausfüllen herunterladen
Ausgefüllte Veranstaltererklärung hochladen
Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen
Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen zum Ausfüllen herunterladen
Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen hochladen
weitere Anlage
Name der weiteren Anlage
Anlage 4
Bemerkungen für das Amt
Ort
Antragsdatum
Rechtsverbindliche Unterschrift
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Zusammenfassung
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Schwalm-Eder-Kreis
Der Landrat
Straßenverkehrsbehörde
Hans-Scholl-Str. 1
34576 Homberg (Efze)
E-Mail: verkehr@schwalm-eder-kreis.de,
Tel.: 05681 7753083
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